Grundsätzlich ist legere oder sportliche Bekleidung empfehlenswert. Idealerweise bringen Sie ein großes Handtuch mit.
An die bewilligte Verordnung Ihres Arztes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken.
Der Eigenanteil/die Zuzahlung Ihrerseits ist von unserer Praxis an die jeweilige Krankenkasse abzuführen. Bedauerlicherweise haben die Krankenkassen diese Aufgabe an die physiotherapeutischen Praxen weitergegeben. Es ist keine zusätzliche Einnahme des Praxispersonals.
Wir haben eine besetzte Rezeption von 8:00-14:00 Uhr. Die Therapeuten beantworten während der Behandlung keine Telefonanrufe.
Nein, in der Regel ermöglichen wir Ihnen, Ihre Therapie mit dem Ihnen vertrauten Therapeuten durchzuführen. Vor einem planbedingten Wechsel zu einem anderen Therapeuten werden Sie vorher gefragt. Wenn Sie bei einem bestimmten Therapeuten bleiben möchten, werden wir das bei der Terminplanung berücksichtigen. Im Übrigen wird durch schriftliche Befundung und Dokumentation der Behandlung sowie Ihrer Anamnese sichergestellt, dass die Behandlungen ineinander übergehen können. Bedenken Sie, dass bei schriftlicher Dokumentation unterschiedliche Behandlungsansätze von mehreren Therapeuten sinnvoll sein können.
Bitte sprechen Sie mit uns! Bedenken und Beschwerden sind an das Rezeptionspersonal zu richten. Machen Sie sich bitte keine Sorgen, Ihnen wird keiner böse sein. Ihre bestmögliche Behandlung steht im Vordergrund. Diese ist nur gewährleistet, wenn Sie Ihrem Therapeuten vertrauen.
Das ist derzeit nicht möglich, da unser Therapeutin derzeit in Mutterschutz ist und nur männliche Therapeuten zur Verfügung stehen.
Den Therapeuten der Praxis für Krankengymnastik Schaaf ist an der Zusammenarbeit mit den verordnenden Ärzten gelegen. Daher benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese ist, abhängig von den verordneten Heilmitteln, von den Krankenkassen meist durch eine maximale Behandlungsanzahl begrenzt. Sofern möglich, setzen wir uns gerne mit Ihrem behandlenden Arzt in Verbindung, um eine Lösung zu finden.
Reha-Sport findet in speziell anerkannten Gruppen von bis zu 25 Teilnehmern statt, die in der Regel jeweils auf eine bestimmte Erkrankung ausgerichtet sind, z.B. Osteoporosegruppen, Diabestesgruppen, Schlaganfallgruppen, Herzsportgruppen u.a.. Wenn die Kostenübernahme von den Kostenträgern (z.B. der Krankenkasse) bewilligt wurde, geht es darum, eine geeignete Reha-Sportgruppe zu finden. Meistens spricht die Ärztin oder der Arzt eine Empfehlung aus. Reha-Sport wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen zeitbegrenzt als Pflicht-Leistung gefördert und bezuschusst. Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. lm Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungsstunden a 45-60 Minuten in höchstens 18 Monaten. Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen Kostenträger z.B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei den Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird. Wenn die Patientin bzw. der Patient eine geeignete Reha-Sportgruppe gefunden hat, sind den Übungsleitern der Sportgruppe die ärztliche Verordnung und der Nachweis über die Kostenübernahme vorzulegen. Reha-Sport wird z.B. in Vereinen für Gesundheitssport und Rehabilitation, Vereinen der Landes- und Behindertensportverbände, von der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation, von Krankenkassen und zunehmend auch in Fitness-Studios angeboten. Die Übungen sind auf Art und Schwere der Einschränkung, Behinderung oder Erkrankung sowie auf den individuellen gesundheitlichen Allgemeinzustand abgstimmt. Qualifizierte Fachübungsleiterinnen und -übungsleiter leiten die Sportgruppen.
Reha-Sport ist kein Ersatz für eine individuelle Krankengymnastik durch einen Physiotherapeuten!
Nein, die Praxis ist nicht für Sportgruppen ausgelegt. Eine individuelle Behandlung der Patienten steht bei uns im Vordergrund. Außerdem besitzt keiner der Behandler ein entsprechendes Zertifikat.